Informationen für Pflegebedürftige
Ab dem 01.Januar 2017 haben häuslich gepflegte Pflegebedürftige aller Pflegegrade, zusätzlich zu sonstigen Pflegeleistungen, Anspruch auf einen Betrag von bis zu 125 € monatlich (Entlastungsbetrag). Dieser Betrag ist zweckgebunden u. a. für die Angebote zur Unterstützung im Alltag einzusetzen. Darüber hinaus können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 auf Antrag 40 v. H. des Sachleistungsbudgets zur Finanzierung der Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden.
Bitte beachten Sie: Für die Inanspruchnahme der Beträge gilt das Kostenerstattungsprinzip. D. h., nach Vorlage entsprechender Belege werden Ihnen die für die Nutzung der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag entstandenen Kosten von der Pflegekasse erstattet.
Informationen zu allen anerkannten Angeboten erhalten Sie von Ihrer Pflegeversicherung, insbesondere über den „Pflegenavigator“ der AOK Nordost im Internet.
Allgemeine Informationen und häufige Frauen finden Sie zusammengefasst auf der Informationsbroschüren des FAPIQ Brandenburg:
Broschüre: Die Tür nach draußen öffnen
Broschüre: Zeit schenken
Hier finden Sie die wesentlichen Rechtsgrundlagen:
§ 45a SGB XI Angebote zur Unterstützung im Alltag
§ 45b SGB XI Entlastungsbetrag
§ 45c SGB XI Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen
Angebotsanerkennungsverordnung - NBEA – AnerkV